§ 1 Preise
Alle Lieferungen erfolgen zu den am Tage des Versandes gültigen
Listenpreisen zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Unsere Preise verstehen
sich netto in Euro, wenn nicht ausdrücklich schriftlich eine andere
Vereinbarung getroffen wurde.
§ 2 Lieferung, Gefahrenübergang
Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versandkosten trägt der
Käufer.
§ 3 Lieferfristen
1. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum des Auftragseinganges, jedoch
nicht vor Klärung aller Einzelheiten, deren Kenntnis für die Ausführung
des Auftrags erforderlich sind. Wird eine Lieferfrist aus von uns zu
vertretenden Gründen um mehr als 25 Arbeitstage überschritten und ist
eine schriftliche, vom Käufer nach Eintritt des Verzuges gesetzte
angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen, so ist der Käufer
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei nicht rechtzeitiger
Lieferung in Folge höherer Gewalt oder anderer trotz zumutbarer Sorgfalt
nicht vermeidbarer Hindernisse, einschließlich Transportverzögerungen,
Streiks sowie Arbeitskämpfe bei unseren Lieferanten, geraten wir für die
Dauer solcher Ereignisse nicht in Lieferverzug.
2. Schadensersatz wegen Verzuges oder nachträglicher objektiver
Unmöglichkeit der Lieferung sind außer bei Vorsatz und grob fahrlässigem
Handeln ausgeschlossen.
§ 4 Zahlungen
Rechnungen sind innerhalb 14 Tagen netto zahlbar, es sei denn, es liegt
ausdrücklich eine anderweitige schriftliche Vereinbarung vor. Eingehende
Zahlungen werden auf die jeweils älteste Verbindlichkeit zuerst
verrechnet. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber und für uns
kosten- und spesenfrei angenommen. Bei Zahlungsverzug sind wir
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem Diskontsatz zu
berechnen. Werden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund nicht
eingehalten, werden alle unsere Forderungen, einschließlich derer, für
die Ratenzahlung oder Stundung vereinbart ist, sofort fällig. Dem Käufer
steht die Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht nur mit
Gegenforderungen zu, die von uns anerkannt oder rechtskräftig
festgestellt sind.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
unserer sämtlichen Forderungen gegen den Käufer unser Eigentum. Der
Käufer kann die Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes
veräußern oder weiterverarbeiten. Sonstige Verfügungen wie Verpfändungen
oder Sicherungsübereignungen unserer Waren sind ausgeschlossen.
2. Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf unserer Waren
werden bereits jetzt an uns abgetreten. Für den Fall des
Zahlungsverzuges ermächtigt uns der Käufer hiermit, die an uns
abgetretenen Forderungen des Käufers gegenüber dessen Kunden direkt im
eigenen Namen geltend zu machen. Auf Verlangen des Käufers verpflichten
wir uns, die zur Sicherung abgetretenen Forderungen insoweit
freizugeben, als ihr Gesamtbetrag unsere Forderungen um mehr als 20 %
übersteigt.
§ 6 Gewährleistung/Haftung
Bei begründeter Beanstandung steht uns die Wahl zwischen Wandelung,
Nachbesserung oder Ersatzlieferung frei. Im Fall des Fehlschlagens der
Nachbesserung stehen dem Käufer die Rechte auf Rückgängigmachung des
Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung zu. Für die von uns zu
vertretenden Schäden haften wir nur, soweit uns oder unserem
Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche, unabhängig davon, ob sie auf
gesetzlichen Bestimmungen, deliktischem Handeln, vertraglichen
Vereinbarungen oder auf sonstigen Rechtsgründen beruhen. Diese
Haftungsbeschränkung erfaßt jedoch nicht die durch das Fehlen von
zugesicherten Eigenschaften verursachten direkten Schäden und solche
Mangelschäden, gegen die der Käufer durch die zugesicherte Eigenschaft
abgesichert werden sollte. Für sonstige Mangelfolgeschäden haften wir
nur in der vorstehend beschränkten Weise.
§ 7 Mängelgewährleistung
1. Wegen Ware, die weiter be- oder verarbeitet worden ist, können
Beanstandungen nur wegen solcher Mängel erhoben werden, die bei
gehöriger Sorgfalt nicht erkennbar waren.
2. Handelsübliche und technisch unvermeidbare Toleranzen in der Farbe,
Qualität, Material und sonstigen Ausführungen sind kein Anlaß für
Beanstandungen seitens des Auftraggebers. Farbabweichungen zwischen
Vorlage und Reproduktionen gelten nicht als berechtigter Grund für eine
Mängelrüge. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken
und dem Auflagendruck.
§ 8 Urheberrechte
1. Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckunterlagen
ist der Besteller allein verantwortlich. Der Besteller haftet allein,
wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere
Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Besteller hat den Lieferanten
von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung
freizustellen.
2. Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte in jeglichem Verfahren und zu
jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen,
Filmen und dgl. verbleiben, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger
Regelung unserem Unternehmen.
3. Produktionsmittel, wie z. B. Druckplatten, Klischees, Siebe etc.
bleiben unser Eigentum. An uns übersandte Vorlagen, Reinzeichnungen,
Filme etc. bleiben in unserem Hause, falls nicht ausdrücklich im Auftrag
vermerkte Rücklieferung erwünscht wird.
§ 9 Korrekturen
Von uns infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes nicht verschuldete oder
in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen werden
nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Für die
Rechtschreibung übernehmen wir kein Gewähr.
§ 10 Nachbesserung und Schadensersatz
1. Macht der Veredler von der Möglichkeit der Richtigstellung,
Umfärbung, Nachbesserung oder Ersatzlieferung keinen Gebrauch, so
besteht die Entschädigungspflicht höchstens in der Übernahme der Ware zu
Selbstkostenpreisen.
2. Im Falle des § 7 Abs. 1 besteht die Entschädigungspflicht höchstens
im Ersatz des Wertes der Ware zu Selbstkostenpreisen.
3. Sofern dem Veredler weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last
fällt, ist jedwede Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrunde,
ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung erfaßt jedoch nicht die durch
das Fehlen an zugesicherten Eigenschaften verursachten Schäden und
solche Mangelfolgeschäden, gegen die der Besteller durch die
zugesicherte Eigenschaft abgesichert werden sollte.
§ 11 Gerichtsstand
Gerichtsstand, auch für Urkunden- und Wechselprozesse, ist Ilmenau.
§ 12 Abschließende Bestimmungen
Erfüllungsort ist Gräfinau - Angstedt. Sollte eine der vorstehend
genannten Vorschriften unwirksam sein, so hat dies auf die Wirksamkeit
der übrigen Vorschriften keine Auswirkung.